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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Website shotbyfou.com.

Rechtliche Einordnung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter Online-Angebote, über die Verträge geschlossen werden. shotbyfou ist ein Kleinstunternehmen im Sinne dieses Gesetzes (weniger als zehn Beschäftigte, höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) und erbringt Dienstleistungen. Solche Unternehmen sind nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Anforderungen ausgenommen. Über diese Website werden außerdem keine Verträge geschlossen. Diese Erklärung ist deshalb freiwillig.

Stand der Barrierefreiheit

shotbyfou.com ist eine Portfolio-Seite für Fotografie und Film, gestaltet wie der Sucher einer Videokamera. Sie ist nicht vollständig barrierefrei. Eine Prüfung nach WCAG oder EN 301 549 hat nicht stattgefunden.

Was funktioniert:

Bekannte Einschränkungen:

Barriere melden

Wenn Sie etwas auf dieser Website nicht nutzen können, schreiben Sie an hello@shotbyfou.com. Sie erhalten die gewünschten Informationen oder Bilder dann auf einem anderen Weg, zum Beispiel per E-Mail.

Stand: Oktober 2026